Wir navigieren Sie durch den Regulierungsdschungel
Wir beraten Unternehmen der Sozialwirtschaft umfassend zu den immer umfangreicheren und komplexeren regulatorischen Anforderungen, denen sie sich ausgesetzt sehen. So vertreten wir etwa Pflegeeinrichtungen bei der Ausgestaltung des Versorgungsvertrags und bei der Verhandlung der Pflegesätze, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor den Jugendämtern. Bei jeglicher Art von Prüfung durch die diversen Aufsichtsbehörden stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung tatkräftig zur Seite. Dabei beraten wir strategisch, um Konflikte mit den Aufsichtsbehörden zu vermeiden, setzen Ihre Rechte aber im Streitfall effektiv vor den öffentlichen Kostenträgern durch. Auch gestalten wir interessengerechte und den regulatorischen Vorgaben entsprechende Verträge mit Leistungsberechtigten.
Das können wir für Sie tun
Wir beraten Unternehmen der Sozialwirtschaft zu allen rechtlichen Auseinandersetzungen mit den diversen Aufsichtsbehörden. Dabei begleiten wir Sie strategisch und lösungsorientiert – fachübergreifend aus einer Hand.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mit einem Spezialisten.

Jens Kindt
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Dr. Dirk Schwenn
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Unsere Beratungstätigkeit in Zusammenhang mit den Aufsichtsbehörden umfasst insbesondere:
- Unterstützung bei Prüfungen der Aufsichtsbehörden
- Begleitung bei Pflegesatzverhandlungen
- Unterstützung bei Vergütungsverhandlungen und Vertragsabschlüssen mit öffentlichen Kostenträgern und Heimaufsichtsbehörden
- Vereinbarungen nach SGB XII und SGB IX
- Vertretung gegenüber Sozialhilfeträgern und Verbraucherschutzzentralen
Referenzen anfordern
Sie möchten sich über unsere Leistungsfähigkeit informieren? Referenzen sind auf Anfrage erhältlich. Aus datenschutzrechtlichen Gründen behalten wir uns vor, unsere Referenzliste nur an reale Auftraggeber zu senden. Wir bitten um Ihr Verständnis.